ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEHERBERGUNGSVERTRAG
(STAND: August 2025)
I. GELTUNGSBEREICH
II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
IV. RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) UND NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.
2. Wurde zwischen dem Hotel und dem Gast eine Vereinbarung getroffen, wonach der Gast bis zu einem bestimmten Termin seine Buchung kostenfrei stornieren kann, so sind bei fristgemäßer Ausübung dieses Rechts Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er sein Recht nicht bis zum vereinbarten Termin in der vereinbarten Form und auf dem vereinbarten Weg ausgeübt hat. Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
3. Erscheint der Gast ohne Ankündigung nicht bis spätestens 18.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag, so wird das Hotel von seiner Leistung frei und ist berechtigt, das/die gebuchte/n Zimmer anderweitig zu vergeben. Dies gilt nicht, wenn der Gast eine Vorauszahlung geleistet oder eine Sicherheitsleistung in hinreichender Höhe, z.B. durch Hinterlegung einer für die gesamte vereinbarte Aufenthaltsdauer gültigen Kreditkarte, erbracht hat. Die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung dieser Zimmer sowie etwa ersparte Aufwendungen hat das Hotel auf die mit dem Gast vereinbarte Vergütung anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen; der Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels wird in diesem Fall mit 10 % der vereinbarten Vergütung pauschaliert. Bei Halbpensionsarrangements gilt ein pauschaler Abzug von 30 %, bei Vollpensionsarrangements ein solcher von 40 % der vereinbarten Vergütung. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
VII. HAFTUNG DES HOTELS
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hinbemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
VIII. SONSTIGE VEREINBARUNGEN ZU DEN LEISTUNGEN DES HOTELS
Bei Hunden gilt: Der Gast muss vor Anreise die Rasse und die ungefähre Größe des Hundes angeben. Das Hotel ist berechtigt, die Aufnahme des Gastes abzulehnen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Hund den Hotelbetrieb stören würde. Für Gäste mit Hunden stehen nur bestimmte Zimmer zur Verfügung, die u.U. nicht mit der gebuchten Kategorie oder Ausführung übereinstimmen. Das Hotel ist berechtigt, abhängig von der Größe des Hundes einen angemessenen Aufschlag auf den Übernachtungspreis zu erheben.
Bei Hauskatzen gilt: Der Gast hat die Katze jederzeit zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass sich die Katze ausschließlich in dem gebuchten Zimmer und ggf. in besonders ausgewiesenen Bereichen des Hotels aufhalten kann. Der Gast ist verpflichtet, auf den Aufenthalt einer Katze im Hotelzimmer an der Zimmertür hinzuweisen; das Hotel hält dafür besondere Türanhänger bereit. Die Tätigkeit des Hauspersonals darf durch die Katze nicht beeinträchtigt werden. Das Hauspersonal haftet nicht, wenn die Katze im Zuge der Zimmerreinigung oder sonstiger Serviceleistungen offene Türen oder Fenster nutzt und dadurch abgängig ist.
Der Gast haftet für jeglichen durch das Tier verursachten Schaden, es sei denn, dass er nachweist, dass ihn an der Verursachung des Schadens kein Verschulden trifft. Wurde das Zimmer durch das Tier übermäßig verschmutzt, behält sich das Hotel vor, die Endreinigung zusätzlich mit mindestens € 130,00 zu berechnen.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIE NUTZUNG VON VERANSTALTUNGSRÄUMEN
(Stand: August 2025)
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen in dem von der Parkhotel Insel Rügen GmbH betriebenen „Parkhotel Rügen“ in Bergen auf Rügen (im Folgenden nur: „das Hotel“) zur Durchführung von kundenseitigen Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im Folgenden: „der Vertrag“).
1.2 Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Ausstellungseinrichtungen ist ohne Zustimmung des Hotels in Textform unzulässig. Das Recht zur Kündigung im Falle der Zustimmungsverweigerung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB wird abbedungen.
1.3. Sollen die anzumietenden Flächen der Einladung zu Vorstellungsgesprächen, zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen dienen, so behält sich das Hotel vor, einen Vertragsschluss abzulehnen.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Der Vorrang mündlicher Individualabreden bleibt auch insoweit unberührt; der Nachweis einer solchen Absprache obliegt dem Kunden.
2 VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind die Parkhotel Insel Rügen GmbH und der Kunde. Der Vertrag bedarf mindestens der Textform; anzugeben sind dort insbesondere der Zeitraum der Überlassung, die vom Hotel zu erbringenden Leistungen und die dafür zu entrichtenden Entgelte.
2.2 Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die in Ziffer 11.2 bezeichneten Fälle; dort verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen Dritter, die dem Hotel Aufwendungen verursachen. Insbesondere gilt dies für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften und für alle sonstigen aufgrund der von dem Kunden durchgeführten Veranstaltung entstehenden Gebühren und Abgaben.
3.3 Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Nicht beinhaltet sind jedoch solche Abgaben, die der Kunde als Veranstalter oder bspw. als Tourismusabgabe zu tragen hat. Bei Änderung derartiger Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss ist das Hotel berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so ist die Zahlung sofort nach Zugang der Rechnung und ohne Abzug fällig. Das Hotel kann durch Angabe eines konkreten Fälligkeitsdatums auf der Rechnung eine längere Zahlungsfrist gewähren. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag in Textform zu vereinbaren. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei einem Zahlungsrückstand des Kunden oder bei Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss noch eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Ausübung von Minderungs- oder Zurückbehaltungsrechten.
3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN, ABBESTELLUNG, STORNIERUNG
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
4.2 Wurde zwischen dem Hotel und dem Kunden eine Vereinbarung getroffen, wonach der Kunde bis zu einem bestimmten Termin seine Buchung kostenfrei stornieren kann, so sind bei fristgemäßer Ausübung dieses Rechts Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das Hotel hat dabei die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung der gebuchten Räumlichkeiten sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen werden bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10% pauschaliert, im Übrigen gelten die in den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 genannten Sätze. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die ersparten Aufwendungen des Hotels höher sind. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass die ersparten Aufwendungen niedriger oder gar nicht in Ansatz zu bringen sind.
4.4 Tritt der Kunde nach dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß Ziff. 4.3) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3 den aus dem entgangenen Verzehrumsatz resultierenden Schaden in Rechnung zu stellen. Dieser wird ab dem 59. Tag vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns mit 35 % des Verzehrumsatzes nach Ziff. 4.5. berechnet, ab dem 30. Tag mit 60 % und ab dem 10. Tag mit 85 % des Verzehrumsatzes. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der tatsächliche Schaden geringer ist; das Hotel kann einen höheren Schaden nachweisen.
4.5 Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt nach dem 60. Tag vor dem Tag des Veranstaltungsbeginns 60 %, nach dem 30. Tag 75 % und nach dem 10. Tag 85 % der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, das Hotel kann einen höheren Schaden nachweisen.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, z.B. eine behördliche Schließungsanordnung, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen, z.B. hinsichtlich der Identität des Kunden, seiner Zahlungsfähigkeit oder des Veranstaltungszwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 Satz 1 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Solle bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffern 4.3 bis 4.6 gelten in diesem Fall entsprechend.
6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT
6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Der Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl, mindestens jedoch mit 95 % der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Der Kunde hat das Recht, dem Hotel eine aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl höhere Ersparnis nachzuweisen.
6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume unter Berücksichtigung einer gegebenenfalls abweichenden Raummiete gegen kleinere Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden nicht zumutbar ist.
6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung ohne Verschulden des Hotels, so kann das Hotel die zusätzliche Nutzung und/oder Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen.
7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf grundsätzlich keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel in Textform, die auch die von dem Kunden zu leistende Entschädigung (sog. „Korkengeld“) regelt.
8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN, ANSCHLÜSSE UND SONSTIGE AUSSTATTUNGEN
8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus derartigen Überlassungen frei.
8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des hoteleigenen Strom- oder Datennetzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels und daraus folgende Beeinträchtigungen des Hotelbetriebs gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, dass das Hotel diese zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und dem Kunden berechnen.
8.3 Der Kunde ist nur mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zur Durchführung der Veranstaltung zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
8.4 Für die Veranstaltung etwa notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Er ist vor, während und nach der Veranstaltung dafür verantwortlich, dass die Einhaltung dafür erteilter öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften gewährleistet ist.
8.5 Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
8.6 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht besteht nicht, wenn das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN
9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche, Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang, Beschädigung oder Vermögensschäden keine Haftung; Ziff. 11.2 und 11.3 gelten entsprechend.
9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen in den Veranstaltungsräumen, Zuwegungen oder Pausenbereichen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung vom Kunden unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Einlagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN
10.1 Ist der Kunde Unternehmer, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Einflussbereich, ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
11 HAFTUNG DES HOTELS, AUSSCHLÜSSE
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden hin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Er hat das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
12 SONSTIGE VEREINBARUNGEN, SCHLUSSBESTIMMUNGEN
12.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen nach Vertragsschluss sind unwirksam.
12.2 Das Mitführen von Tieren in den Veranstaltungsräumen, Zuwegungen und Pausenbereichen ist ohne schriftliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die Veranstaltungsteilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
12.3 Rauchen ist im gesamten Hotelbereich einschließlich des Freigeländes nur an den dafür gesondert ausgewiesenen Plätzen gestattet. In den Veranstaltungsräumen gilt ein striktes Rauchverbot. Der Kunde ist verpflichtet, die Veranstaltungsteilnehmer darauf hinzuweisen. Bei Verstößen wird das Hotel den Kunden zunächst abmahnen; bei einem nochmaligen Verstoß ist das Hotel berechtigt, den Vertrag unter Fortbestand des vollen Vergütungsanspruchs außerordentlich und fristlos zu kündigen.
12.4 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand das für den im Handelsregister eingetragenen Sitz der Parkhotel Insel Rügen GmbH zuständige Landgericht vereinbart, soweit nicht gesetzlich ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 Abs. 2 ZPO) oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung heraus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Parteien sind verpflichtet, die für diese Vereinbarung notwendige Schriftform zu wahren.
12.5 Es gilt deutsches Recht.
12.6 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung wird darauf hingewiesen, dass das Hotel an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nicht teilnimmt.