ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN BEHERBERGUNGSVERTRAG
(STAND: MAI 2025)
I. GELTUNGSBEREICH
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle in diesem
Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Parkhotel Rügen (nachstehend insgesamt „der Beherbergungsvertrag“ oder nur „der Vertrag“). - Die Unter- oder Weitervermietung der/des dem Gast überlassenen Zimmer/s sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB wird gegenüber Gästen, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, abbedungen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich mit dem Hotel vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch die Parkhotel Insel Rügen GmbH (nachstehend nur: „das Hotel“) zustande. Die Annahme erfolgt entweder in Textform oder durch Aushändigung des Zimmerschlüssels bzw. der Zimmerkarte. Erfolgt die Buchung über ein Buchungsportal, so gelten ergänzend die dortigen Regelungen für das Zustandekommen des Vertrages und eine etwaige Buchungsbestätigung.
- Vertragspartner sind in jedem Fall nur das Hotel und der bestellende Gast. Hat ein Dritter für diesen Gast bestellt, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
- Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die in Abschnitt VII. Ziff. 2 bezeichneten Fälle; dort verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise beinhalten, sofern es sich bei dem Gast um einen Verbraucher handelt, die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und alle sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Nicht beinhaltet sind jedoch solche lokalen Abgaben, die der jeweiligen Kommune von dem Gast selbst geschuldet werden, wie zum Beispiel Kur- oder Tourismusabgaben.
- Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder bei nach Vertragsschluss erfolgender Neueinführung, Änderung oder Abschaffung von sonstigen Abgaben auf den Leistungsgegenstand ist das Hotel berechtigt, die Preise in Höhe der Änderung anzupassen. Ist der Gast Verbraucher, so gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für den Aufenthalt und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann durch Angabe eines konkreten Fälligkeitsdatums auf der Rechnung eine längere Zahlungsfrist gewähren. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens vorbehalten.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss von dem Gast eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden bei Vertragsabschluss in Textform vereinbart. Erfolgt die Buchung des Aufenthalts über Buchungsportale, so gelten die dort angegebenen Zahlungsbedingungen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
- In begründeten Fällen, z.B. bei Zahlungsrückstand des Gastes, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für den weiteren Aufenthalt im Sinne vorstehender Nr. 7 oder eine Erhöhung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen; mehr als die volle vereinbarte Vergütung für die gesamte Aufenthaltsdauer darf jedoch nicht gefordert werden.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen. Das Gleiche gilt sinngemäß für die Ausübung von Minderungs- oder Zurückbehaltungsrechten.
IV. RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) UND NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS („NO SHOW“)
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht besteht.
2. Wurde zwischen dem Hotel und dem Gast eine Vereinbarung getroffen, wonach der Gast bis zu einem bestimmten Termin seine Buchung kostenfrei stornieren kann, so sind bei fristgemäßer Ausübung dieses Rechts Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er sein Recht nicht bis zum vereinbarten Termin in der vereinbarten Form und auf dem vereinbarten Weg ausgeübt hat. Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
3. Erscheint der Gast ohne Ankündigung nicht bis spätestens 18.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag, so wird das Hotel von seiner Leistung frei und ist berechtigt, das/die gebuchte/n Zimmer anderweitig zu vergeben. Dies gilt nicht, wenn der Gast eine Vorauszahlung geleistet oder eine Sicherheitsleistung in hinreichender Höhe, z.B. durch Hinterlegung einer für die gesamte vereinbarte Aufenthaltsdauer gültigen Kreditkarte, erbracht hat. Die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung dieser Zimmer sowie etwa ersparte Aufwendungen hat das Hotel auf die mit dem Gast vereinbarte Vergütung anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen; der Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels wird in diesem Fall mit 10 % der vereinbarten Vergütung pauschaliert. Bei Halbpensionsarrangements gilt ein pauschaler Abzug von 30 %, bei Vollpensionsarrangements ein solcher von 40 % der vereinbarten Vergütung. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III Nummern 7 und/oder 8 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, z.B. eine behördliche Schließungsanordnung, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht wurden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 dieses Vertrages vorliegt.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Gast die vereinbarte Vergütung zu entrichten; Ziffer IV. Nr. 3 Satz 3 bis 6 gilt entsprechend. Schadensersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Gast erwirbt mit seiner Buchung keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer innerhalb der gebuchten Kategorie.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für die Nutzung bis längstens 18:00 Uhr 50% und ab 18.00 Uhr 90 % des vollen Logispreises (Listenpreises) inklusive vereinbarter Nebenleistungen in Rechnung stellen. Vertragliche Nutzungsansprüche des Gastes werden dadurch nicht begründet. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch die verspätete Rückgabe entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel erfüllt seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung bleibt unberührt.
- Von dem in vorstehender Ziff. 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind
- Schäden aufgrund vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen;
- Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner berechtigterweise vertraut) beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung des Hotels jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes hinbemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 702 BGB (derzeit mit höchstens € 3.500,00 bzw. höchstens € 800,00 für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten).
- Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag in Bezug auf das Fahrzeug und/oder dessen Inhalt zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, es sei denn, dass seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.
VIII. SONSTIGE VEREINBARUNGEN ZU DEN LEISTUNGEN DES HOTELS
- Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.
- Der Gast ist verpflichtet, die Hausordnung des Hotels zu beachten und Weisungen des Personals Folge zu leisten. Verstöße dagegen berechtigen das Hotel zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages; im Regelfall ist der Verstoß zuvor mindestens mündlich abzumahnen. Der Vergütungsanspruch des Hotels bleibt bei einer berechtigten Kündigung in voller Höhe bestehen; Ziff. IV Nr. 3 Satz 3 ff. gilt entsprechend.
- Rauchen ist im gesamten Hotelbereich einschließlich des Freigeländes nur an den dafür gesondert ausgewiesenen Plätzen gestattet. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot in den Hotelzimmern wird das Hotel für den zusätzlichen Reinigungsaufwand eine Pauschale in Höhe von € 120,00 berechnen.
- Hunde und Hauskatzen sind im Hotel grundsätzlich erlaubt. Der Halter hat auch im Hinblick auf das mitgeführte Tier die Hausordnung zu beachten.
Bei Hunden gilt: Der Gast muss vor Anreise die Rasse und die ungefähre Größe des Hundes angeben. Das Hotel ist berechtigt, die Aufnahme des Gastes abzulehnen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Hund den Hotelbetrieb stören würde. Für Gäste mit Hunden stehen nur bestimmte Zimmer zur Verfügung, die u.U. nicht mit der gebuchten Kategorie oder Ausführung übereinstimmen. Das Hotel ist berechtigt, abhängig von der Größe des Hundes einen angemessenen Aufschlag auf den Übernachtungspreis zu erheben.
Bei Hauskatzen gilt: Der Gast hat die Katze jederzeit zu beaufsichtigen und dafür zu sorgen, dass sich die Katze ausschließlich in dem gebuchten Zimmer und ggf. in besonders ausgewiesenen Bereichen des Hotels aufhalten kann. Der Gast ist verpflichtet, auf den Aufenthalt einer Katze im Hotelzimmer an der Zimmertür hinzuweisen; das Hotel hält dafür besondere Türanhänger bereit. Die Tätigkeit des Hauspersonals darf durch die Katze nicht beeinträchtigt werden. Das Hauspersonal haftet nicht, wenn die Katze im Zuge der Zimmerreinigung oder sonstiger Serviceleistungen offene Türen oder Fenster nutzt und dadurch abgängig ist.
Der Gast haftet für jeglichen durch das Tier verursachten Schaden, es sei denn, dass er nachweist, dass ihn an der Verursachung des Schadens kein Verschulden trifft. Wurde das Zimmer durch das Tier übermäßig verschmutzt, behält sich das Hotel vor, die Endreinigung zusätzlich mit mindestens € 130,00 zu berechnen.
- Das Mitführen anderer Tiere ist im Hotel nicht gestattet.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen oder Ergänzungen des Beherbergungsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis; der Vorrang von - auch mündlich getroffenen - Individualvereinbarungen bleibt unberührt.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bergen auf Rügen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt sind und gesetzlich keine andere ausschließliche Zuständigkeit angeordnet ist, dass für den im Handelsregister eingetragenen Sitz der Parkhotel Insel Rügen GmbH zuständige Landgericht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 Abs. 2 ZPO); die Parteien sind verpflichtet, die für diese Vereinbarung notwendige Schriftform zu wahren.
- Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit hier nicht ausdrücklich geändert oder abbedungen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.